Fachgesellschaften Plastische Chirurgie

Fachgesellschaften Plastische Chirurgie: Übersicht für Patienten und Fachkreise

In Deutschland gibt es mehrere Fachgesellschaften und Verbände, die sich mit Plastischer Chirurgie, Ästhetischer Chirurgie und ästhetischer Medizin beschäftigen. Die Landschaft ist auf den ersten Blick unübersichtlich: Manche Organisationen vertreten ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, andere sind interdisziplinär ausgerichtet und nehmen auch Dermatologen, MKG-Chirurgen, HNO-Ärzte oder Gynäkologen auf.

Wieder andere fokussieren sich auf einzelne Verfahren wie Botulinumtoxin, Filler oder Laserbehandlungen. Diese redaktionelle Übersicht ordnet die wichtigsten Fachgesellschaften ein und erklärt, worin sie sich unterscheiden – damit Patientinnen und Patienten besser einschätzen können, was eine Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft bedeuten kann und wo ihre Grenzen liegen.

Hinweis

Die Aufnahme einer Organisation in diese Übersicht ist keine Empfehlung einzelner Ärztinnen, Ärzte oder Behandlungen. Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Fachgesellschaften und werden redaktionell eingeordnet. Für Patientinnen und Patienten bleibt entscheidend, ob Qualifikation, Erfahrung und Beratung zum konkreten Eingriff passen. Eine Verbandsmitgliedschaft ist ein möglicher Hinweis auf fachliche Orientierung – sie ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung von Facharzttitel, Spezialisierung und persönlichem Beratungsgespräch.


Auf einen Blick: Wichtige Fachgesellschaften im Überblick

Fachgesellschaft / VerbandSchwerpunktMitgliederkreisArztsucheEinordnung für Patienten
DGPRÄC – Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie e.V.Plastische Chirurgie in voller Breite (Rekonstruktion, Hand-, Verbrennungs- und Ästhetische Chirurgie)Fachärzte für Plastische (und Ästhetische) ChirurgieJaBreites Fachgebiet, auch rekonstruktive Themen
DGÄPC – Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V.Ästhetisch-Plastische ChirurgieNiedergelassene Fachärzte für Plastische und Ästhetische ChirurgieJaÄsthetisch-plastischer Schwerpunkt, niedergelassene Praxis
VDÄPC – Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e.V.Ästhetisch-Plastische ChirurgieFachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie (niedergelassen und klinisch)JaÄsthetisch-plastischer Schwerpunkt, eng verbunden mit DGPRÄC
GÄCD – Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.Interdisziplinäre ästhetische Chirurgie und MedizinFachärzte verschiedener Fachrichtungen mit besonderer ästhetischer QualifikationÜber die MitgliederlisteInterdisziplinär (u. a. Plastische Chir., Dermatologie, MKG, HNO)
DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V.Botulinumtoxin- und Filler-BehandlungenApprobierte Ärzte verschiedener FachrichtungenJa, mit Filter „Zertifiziertes Mitglied“Injektionsverfahren (Botox, Filler)
IGÄM – Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V.Interdisziplinäre ästhetische Medizin (auch mit Bezug zur Zahnmedizin)Ärzte verschiedener FachrichtungenJaInterdisziplinär, kleinere Mitgliederzahl
DDL – Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e.V.Lasertherapie und energiebasierte Verfahren auf der Haut (EBD)Überwiegend DermatologenJaLaser, IPL, energiebasierte Hautverfahren

Die wichtigsten Fachgesellschaften im Detail

DGPRÄC – Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie e.V.

Die DGPRÄC ist Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft der Plastischen Chirurgie in Deutschland mit Sitz in Berlin. Sie wurde am 16. Oktober 1968 in Bochum unter dem ursprünglichen Namen „Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen“ (VDPC) gegründet; der heutige Name wurde nach mehreren Anpassungen zuletzt im Jahr 2022 vereinheitlicht. Nach eigenen Angaben zählt die DGPRÄC über 2.000 Mitglieder und vertritt die Plastische Chirurgie gegenüber Ärzteschaft, Politik, Behörden und Medien.

Inhaltlich deckt die DGPRÄC das gesamte Fachgebiet der Plastischen Chirurgie in seiner Breite ab – also nicht nur ästhetische Eingriffe, sondern auch Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie und Verbrennungschirurgie. Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist nach eigenen Angaben der in Deutschland erworbene Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung; Ärzten in der sechsjährigen Weiterbildung steht eine assoziierte Mitgliedschaft offen. Für Patientinnen und Patienten ist die DGPRÄC vor allem dann relevant, wenn sie sich über die Breite des Fachgebiets informieren möchten – etwa, wenn ein Eingriff sowohl rekonstruktive als auch ästhetische Aspekte hat (z. B. nach Brustkrebsoperationen, nach starkem Gewichtsverlust oder bei Fehlbildungen).

DGÄPC – Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V.

Die DGÄPC wurde 1972 gegründet und beschreibt sich nach eigenen Angaben als erste und älteste Fachvereinigung in Deutschland, die sich ausschließlich auf den ästhetisch-plastischen Teilbereich der Plastischen Chirurgie konzentriert. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt.

Die DGÄPC richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit Schwerpunkt Ästhetisch-Plastische Chirurgie; ihre Mitgliedschaft ist nach Satzung an fachliche und formale Voraussetzungen geknüpft. Nach eigener Darstellung müssen Mitglieder seit mindestens drei Jahren selbstständig in freier Praxis oder Klinik überwiegend oder ausschließlich auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie tätig sein. Vor Aufnahme erfolgt zudem eine Überprüfung der Fähigkeiten sowie der räumlichen und personellen Ausstattung der Praxis bzw. Klinik. Für Patientinnen und Patienten ist die DGÄPC insbesondere als Anlaufstelle für niedergelassene Fachärzte mit ästhetischem Schwerpunkt relevant.

VDÄPC – Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e.V.

Die VDÄPC ist eine Arbeits- und Interessengemeinschaft ästhetisch-plastischer Chirurgen und gilt als Tochtergesellschaft beziehungsweise eng verbundene Fachgesellschaft der DGPRÄC. Sie wurde nach eigenen Angaben am 20. September 1995 in Leipzig gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.

Für die ordentliche Mitgliedschaft setzt die VDÄPC den in Deutschland erworbenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung voraus. Ihre Mitglieder sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Klinikärzte. Auffällig ist die starke öffentlichkeitswirksame Arbeit: Die VDÄPC veröffentlicht regelmäßig Behandlungsstatistiken, Mitgliederbefragungen und Stellungnahmen zu aktuellen Themen wie Korrekturbedarf nach Auslandsbehandlungen oder digitaler Bildbearbeitung. Sie ist zudem Mitveranstalter der Jahrestagung der DGPRÄC.

GÄCD – Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.

Die GÄCD unterscheidet sich von DGÄPC, VDÄPC und DGPRÄC in einem zentralen Punkt: Sie ist interdisziplinär ausgerichtet und nimmt nicht nur Plastische Chirurgen auf. Mitglieder sind Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen mit Facharzttitel und besonderer ästhetischer Qualifikation oder fachlicher Nähe zur ästhetischen Medizin – darunter Plastische Chirurgie, Dermatologie, HNO, Gynäkologie, MKG, Augenheilkunde und Chirurgie.

Damit positioniert sich die GÄCD ausdrücklich als Schnittstelle zwischen den Fachgebieten, die ästhetische Eingriffe durchführen. Oberstes Ziel der GÄCD ist nach eigenen Angaben, praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der ästhetischen Medizin weiterzuentwickeln und neue Qualitätsstandards bei der Behandlung zu vermitteln. Sitz der Gesellschaft ist nach eigenen Angaben Bad Soden am Taunus; die Geschäftsstelle wird in Potsdam geführt. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies: Eine GÄCD-Mitgliedschaft sagt etwas über ästhetische Spezialisierung aus, aber nicht zwingend über die Facharztrichtung – die ist im Einzelfall zu prüfen.

DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V.

Die DGBT ist eine zentrale Fachgesellschaft für injektionsbasierte ästhetische Behandlungen, also Botulinumtoxin („Botox“) und Hyaluronsäure-Filler. Sie wurde nach eigenen Angaben 2005/2006 in Frankfurt gegründet. Die DGBT gehört mit knapp 2.000 Mitgliedern zu den großen ärztlichen Fachgesellschaften im Bereich ästhetischer Botulinum- und Fillertherapie.

Die DGBT versteht sich nach eigenen Angaben ausdrücklich als fachübergreifende Gesellschaft – Mitglieder sind approbierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, schwerpunktmäßig aus Dermatologie und Plastisch-Ästhetischer Chirurgie. Ein zentraler Aufgabenbereich ist die Aus- und Fortbildung: Die DGBT bietet ärztekammerzertifizierte Schulungen mit theoretischer und praktischer Prüfung an. Wer beide Module erfolgreich absolviert hat, darf das Prädikat „Zertifiziertes Mitglied Botulinum“ bzw. „Zertifiziertes Mitglied Filler“ führen. Für Patientinnen und Patienten, die eine Filler- oder Botox-Behandlung planen, ist die DGBT-Arztsuche eine der wenigen öffentlich zugänglichen Datenbanken mit nachgewiesener Zertifizierung in diesem Bereich.

IGÄM – Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V.

Die IGÄM ist eine kleinere, ebenfalls interdisziplinär ausgerichtete Fachgesellschaft mit Sitz in Lindau am Bodensee. Sie wurde 2002 gegründet; Präsident ist nach eigenen Angaben Prof. Werner L. Mang. Die IGÄM versteht sich – ähnlich wie die GÄCD – als Brückenbauer zwischen verschiedenen Disziplinen, die ästhetische Behandlungen durchführen. Nach eigener Darstellung will sie über fundierte Aus- und Weiterbildung Qualitätsstandards bei ästhetischen Eingriffen sichern und legt Wert auf seriöse Patientenkommunikation.

Eine Besonderheit: Die IGÄM bezieht ausdrücklich auch die ästhetische Zahnmedizin in ihren Wirkungsbereich ein und kooperiert dafür beispielsweise mit der Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin (DGKZ). Die Mitgliederzahl ist im Vergleich zu DGBT, DGPRÄC oder GÄCD deutlich kleiner.

DDL – Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e.V.

Die DDL ist relevant, sobald es um Laser- oder energiebasierte Behandlungen auf der Haut geht – also etwa Pigmentflecken, Tattoo-Entfernung, Couperose, Narbenbehandlung, Haarentfernung oder fraktionierte Hautverjüngung. Die DDL wurde nach eigenen Angaben 1992 in Sigmaringen gegründet (ursprünglich als „Deutsche Gesellschaft für Dermatologische Lasertherapie“, DGLT) und ist eine Interessenvertretung von Hautärzten, die sich auf Laseranwendungen in der Dermatologie spezialisiert haben. Die Mitglieder sind überwiegend Dermatologen.

Seit 2014 hat die DDL ihr Themengebiet erweitert und reagiert damit auf die Entwicklung, dass sich Kombinationstherapien durchgesetzt haben und neben der Laser-Energie auch andere Energieformen an diagnostischer und therapeutischer Bedeutung gewinnen (sog. EBD – Energy based devices). Für Patientinnen und Patienten ist die DDL insbesondere dann relevant, wenn sie eine Laser-, IPL- oder andere energiebasierte Hautbehandlung in ärztlich qualifizierter Hand suchen. In Deutschland regelt die NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) bestimmte kosmetische und nichtmedizinische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung; je nach Anwendung gelten Fachkundeanforderungen oder ein Arztvorbehalt. Für ablative Laseranwendungen, die Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up sowie für Anwendungen, deren Auswirkungen nicht auf die Haut beschränkt sind (z. B. Fettgewebereduktion), gilt nach NiSV ein Arztvorbehalt. Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie gelten nach den Vorgaben der Verordnung qua Weiterbildung als entsprechend fachkundig.


Was eine Verbandsmitgliedschaft aussagt – und was nicht

Eine Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft kann ein Hinweis auf fachliche Orientierung, regelmäßige Fortbildung und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sein. Das ist insbesondere deshalb relevant, weil der Begriff „Schönheitschirurg“ keine offizielle Facharztbezeichnung ist und für sich genommen wenig über die Qualifikation aussagt. Maßgeblich sind überprüfbare Facharzttitel – etwa „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, die nach einer mindestens sechsjährigen Weiterbildung mit entsprechender Prüfung verliehen wird – sowie Erfahrung und Spezialisierung im konkreten Eingriff.

Eine Verbandsmitgliedschaft ersetzt diese Prüfung jedoch nicht. Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich: Manche Verbände setzen einen bestimmten Facharzttitel und mehrjährige eigenständige Tätigkeit voraus, andere lassen Ärzte verschiedener Fachrichtungen mit Interesse an der ästhetischen Medizin zu. Auch die Qualitätssicherungsmechanismen sind unterschiedlich ausgestaltet – von formellen Begehungen und Fortbildungspflichten bis hin zu eher offenen Mitgliedschaftsmodellen.

Für Patientinnen und Patienten bleibt deshalb entscheidend, im persönlichen Beratungsgespräch zu klären: Welche Facharztausbildung hat der Behandler? Wie viel Erfahrung besteht mit dem konkret geplanten Eingriff? Wie ist das Komplikationsmanagement organisiert? Eine Verbandsmitgliedschaft ist ein Baustein der Orientierung – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Kurz erklärt

Fachgesellschaften in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie sind ärztliche oder wissenschaftliche Organisationen, die Qualitätsstandards, Fortbildung, fachlichen Austausch und Patienteninformation fördern. In Deutschland gibt es sowohl reine Fachärzte-Gesellschaften (etwa für Plastische Chirurgie wie DGPRÄC, DGÄPC, VDÄPC) als auch interdisziplinäre Gesellschaften, die Ärzte verschiedener Fachrichtungen aufnehmen (z. B. GÄCD, IGÄM, DGBT). Hinzu kommen verfahrensbezogene Gesellschaften wie die DDL für Lasertherapie. Für Patientinnen und Patienten können diese Organisationen eine erste Orientierung bei der Arztsuche bieten – sie ersetzen jedoch nicht die individuelle Prüfung von Facharzttitel, Erfahrung und Beratungsqualität.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fachgesellschaft ist für Plastische Chirurgie in Deutschland am wichtigsten?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die DGPRÄC ist mit über 2.000 Mitgliedern die größte Organisation und vertritt die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in voller Breite. DGÄPC und VDÄPC fokussieren stärker auf die ästhetisch-plastische Chirurgie. Je nach Eingriff können auch fachbezogene Gesellschaften aus Dermatologie (DDL), Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO oder Lasermedizin relevant sein. Die Wahl der „passenden“ Fachgesellschaft hängt davon ab, welche Behandlung und welche Facharztrichtung im Einzelfall gefragt sind.

Was ist der Unterschied zwischen DGÄPC, VDÄPC und DGPRÄC?

Alle drei vertreten in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung die Plastische Chirurgie. Die DGPRÄC deckt das gesamte Fachgebiet ab – Rekonstruktion, Handchirurgie, Verbrennungs- und Ästhetische Chirurgie. DGÄPC und VDÄPC fokussieren stärker auf die ästhetisch-plastische Chirurgie. Die DGÄPC ist die älteste dieser Fachgesellschaften (Gründung 1972) und nimmt überwiegend niedergelassene Fachärzte auf. Die VDÄPC wurde 1995 gegründet, ist eng mit der DGPRÄC verbunden (Tochtergesellschaft) und schließt auch klinisch tätige Ärzte ein.

Bedeutet Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft automatisch Qualität?

Eine Mitgliedschaft kann ein Hinweis auf fachliche Orientierung, Fortbildung und beruflichen Austausch sein. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Prüfung von Facharzttitel, Erfahrung, Beratung, Spezialisierung und Komplikationsmanagement. Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich – einige prüfen Praxisausstattung und operative Erfahrung, andere setzen lediglich eine abgeschlossene Facharztausbildung voraus.

Ist „Schönheitschirurg“ eine geschützte Bezeichnung?

Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist keine offizielle Facharztbezeichnung. Maßgeblich sind überprüfbare Facharzttitel, etwa „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, sowie Erfahrung und Spezialisierung im konkreten Eingriff. Die offizielle Facharztbezeichnung wurde im Jahr 2005 um den Zusatz „Ästhetische“ ergänzt; die Weiterbildung dauert mindestens sechs Jahre.

Welche Fachgesellschaft ist für Filler- oder Botox-Behandlungen relevant?

Für injektionsbasierte ästhetische Behandlungen (Hyaluronsäure-Filler, Botulinumtoxin) ist die DGBT eine der größten und etabliertesten Fachgesellschaften in Deutschland. Sie bietet ärztekammerzertifizierte Schulungen mit theoretischer und praktischer Prüfung an und vergibt eigene Zertifizierungen für Mitglieder, die diese Schulungen erfolgreich absolviert haben. Die Arztsuche der DGBT lässt sich nach „Zertifiziertes Mitglied Botulinum“ und „Zertifiziertes Mitglied Filler“ filtern.

Welche Fachgesellschaft ist für Laserbehandlungen relevant?

Für dermatologische Laserbehandlungen und energiebasierte Hautverfahren ist die DDL (Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft) die zentrale Fachgesellschaft. Mitglieder sind überwiegend Dermatologen. Die DDL veranstaltet jährlich eine Fachtagung sowie Workshops und Kurse für Laserschutzbeauftragte. Bei kosmetischen und nichtmedizinischen Laser-Anwendungen ist zudem die NiSV maßgeblich, die je nach Anwendung Fachkundeanforderungen oder einen Arztvorbehalt vorsieht.

Welche Rolle spielen Fachgesellschaften für Patienten?

Fachgesellschaften bieten häufig Informationen zur Arztwahl, zu Qualifikation, Fortbildung und medizinischen Standards. Die meisten unterhalten eine Arztsuche, mit der Patientinnen und Patienten ein Mitglied in ihrer Region finden können. Sie können Orientierung geben, ersetzen aber kein persönliches Beratungsgespräch und keine individuelle Prüfung der konkreten Qualifikation für den geplanten Eingriff.

Fazit

Die Landschaft der Fachgesellschaften in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie in Deutschland ist vielfältig und nicht immer leicht zu überblicken. Wer sich für einen ästhetischen Eingriff interessiert, kann Verbandsmitgliedschaften als ersten Hinweis auf fachliche Orientierung und Fortbildung nutzen – muss aber im Einzelfall genauer hinschauen: Welche Facharztrichtung steht hinter dem Mitglied? Welche konkreten Aufnahmevoraussetzungen hat die Gesellschaft? Wie passt das zum geplanten Eingriff? Eine Mitgliedschaft ist ein Baustein der Arztwahl, kein Gütesiegel für jede Behandlung. Für die individuelle Entscheidung bleibt das persönliche Beratungsgespräch unverzichtbar.

Dieser Beitrag richtet sich an Patientinnen und Patienten sowie an Fachkreise. Er ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Angaben zu den einzelnen Fachgesellschaften beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Organisationen, Stand Mai 2026. Mitgliederzahlen und Vorstandszusammensetzungen können sich verändern; aktuelle Angaben finden sich auf den Websites der genannten Gesellschaften.

Quellen: Websites und Satzungen der genannten Fachgesellschaften (dgpraec.de, dgaepc.de, vdaepc.de, gacd.de, dgbt.de, igaem.de, ddl.de), Stand Mai 2026; AWMF-Eintrag zur DGPRÄC; Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Bundesumweltministerium (BMUKN) zur NiSV und zum Arztvorbehalt nach § 5 NiSV.