Seit dem 8. Oktober 2025 ist die Liposuktion bei Lipödem in allen drei Stadien – unter bestimmten Voraussetzungen – grundsätzlich als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Abrechnung
Viele moderne Verfahren sind im Leistungskatalog nicht abgebildet. Trotzdem müssen sämtliche ästhetischen Leistungen zwingend nach GOÄ abgerechnet werden.


